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Zur Prüfung der deutschen Staatsangehörigkeit ist Folgendes vorzulegen: Bestehen danach Zweifel an der deutschen Staatsangehörigkeit, ist eine Staatsangehörigkeitsurkunde vorzulegen.
der Personalausweis oder der Reisepass oder
eine Bescheinigung der Meldebehörde, aus der sich die Staatsangehörigkeit ergibt.
Wer nicht Deutscher ist, muss seine Staatsangehörigkeit durch Vorlage eines der folgenden Dokumente nachweisen:
Reisepass oder Passersatz,
amtlicher Personalausweis mit Angabe der Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union, eines anderen Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz oder
Bescheinigung der zuständigen Behörde seines Heimatstaates.
Wird das Bestehen der deutschen Staatsangehörigkeit auf Antrag festgestellt, stellt die Staatsangehörigkeitsbehörde einen Staatsangehörigkeitsausweis aus. Auf…
(Artikel 2 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1) — Fotokopien der in Anhang 1 aufgeführten Dokumente, — Führerscheine oder…
Ist es dem Unionsbürger nicht möglich, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis vorzulegen, kann die Staatsangehörigkeit auf andere Weise nachgewiesen…
den Nachweis über seine Staatsangehörigkeit,
(Artikel 2 Absatz 1, Artikel 3 Absatz 1, Artikel 4 Absatz 1 und Artikel 5 Absatz 1) — Fotokopien der in Anhang 1 aufgeführten Dokumente — Fotokopien von…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.