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In der schriftlichen Prüfung sollen die Prüflinge zum Nachweis ihrer Fertigkeiten und Kenntnisse im
Prüfungsfach Versicherung und Finanzierung
in zwei Arbeiten von je 120 Minuten Dauer praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten Versicherungsverhältnisse und Beiträge lösen. Dabei sollen sie zeigen, dass sie die Sachverhalte analysieren, rechtlich beurteilen und kundengerecht bearbeiten können,
Prüfungsfach Leistungen
in einer Arbeit von 210 Minuten Dauer praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten a) Leistungen bei Krankheit, b) Leistungen bei Mutterschaft lösen. Dabei sollen sie zeigen, dass sie die Sachverhalte analysieren, rechtlich beurteilen und kundengerecht bearbeiten können,
Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde
in einer Arbeit von 90 Minuten Dauer praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten a) Arbeitsrecht und Beschäftigung, b) betrieblicher Leistungsprozess, c) Wirtschaftskreislauf und Konjunktur bearbeiten. Dabei sollen sie zeigen, dass sie wirtschaftliche, sozialrechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen können. Die genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.
in einer Arbeit von 210 Minuten Dauer praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten Versicherungsverhältnisse und Beiträge lösen. Dabei sollen sie…
in einer Arbeit von 180 Minuten Dauer praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten Versicherungsverhältnisse und Beiträge lösen. Dabei sollen sie…
Die schriftliche Prüfung in der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung soll an drei aufeinanderfolgenden Arbeitstagen stattfinden.
In der schriftlichen Prüfung soll der Prüfungsteilnehmer/die Prüfungsteilnehmerin zum Nachweis seiner/ihrer Fertigkeiten und Kenntnisse im
in zwei Arbeiten von je 120 Minuten Dauer praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten a) Leistungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit, b)…
der Fachrichtung allgemeine Krankenversicherung
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.