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In der schriftlichen Prüfung sollen die Prüflinge zum Nachweis ihrer Fertigkeiten und Kenntnisse im
Prüfungsfach Versicherung und Finanzierung
in einer Arbeit von 180 Minuten Dauer praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten Versicherungsverhältnisse und Beiträge lösen. Dabei sollen sie zeigen, dass sie die Sachverhalte analysieren, rechtlich beurteilen und verfahrensmäßig bearbeiten können,
Prüfungsfach Leistungen
in zwei Arbeiten von je 135 Minuten Dauer praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten a) Rehabilitation, b) Rentenansprüche, -höhe und -zahlung lösen. Dabei sollen sie zeigen, dass sie die Sachverhalte analysieren, rechtlich beurteilen und verfahrensmäßig bearbeiten können,
Prüfungsfach Wirtschafts- und Sozialkunde
in einer Arbeit von 90 Minuten Dauer praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten a) Arbeitsrecht und Beschäftigung b) betrieblicher Leistungsprozess c) Wirtschaftskreislauf und Konjunktur bearbeiten. Dabei sollen sie zeigen, dass sie wirtschaftliche, sozialrechtliche und gesellschaftliche Zusammenhänge der Berufs- und Arbeitswelt darstellen und beurteilen können. Die genannte Prüfungsdauer kann insbesondere unterschritten werden, soweit die Prüfung in programmierter Form durchgeführt wird.
in einer Arbeit von 210 Minuten Dauer praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten Versicherungsverhältnisse und Beiträge lösen. Dabei sollen sie…
in einer Arbeit von 180 Minuten Dauer praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten Versicherungsverhältnisse und Beiträge lösen, dabei soll er/sie…
in zwei Arbeiten von je 120 Minuten Dauer praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten Versicherungsverhältnisse und Beiträge lösen. Dabei sollen sie…
in zwei Arbeiten von je 120 Minuten Dauer praxisbezogene Aufgaben insbesondere aus den Gebieten a) Leistungen bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit, b)…
Die Abschlußprüfung in der Fachrichtung gesetzliche Rentenversicherung erstreckt sich auf die in der Anlage 3 aufgeführten Fertigkeiten und Kenntnisse sowie auf…
Die schriftliche Prüfung in den Fachrichtungen gesetzliche Unfallversicherung, gesetzliche Rentenversicherung und landwirtschaftliche Sozialversicherung soll an…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.