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Die Prüfungsausschüsse erstellen und beschließen die Prüfungsaufgaben, Lösungsvorschläge und Hinweise für die Bewertung; bei der Ausbildereignungsprüfung reicht der Beschluss aus. Darüber hinaus bestimmen die Prüfungsausschüsse die Arbeits- und Hilfsmittel.
Wird die Prüfung in einer Fachrichtung gleichzeitig von mehreren Prüfungsausschüssen abgenommen, sind einheitliche Prüfungsaufgaben, Lösungsvorschläge und Hinweise für die Bewertung zu beschließen und die Arbeits- und Hilfsmittel zu bestimmen. Das Nähere bestimmt die zuständige Stelle.
Der Prüfungsausschuss beschließt die Prüfungsaufgaben sowie ihre Lösungs- und Bewertungshinweise und die zulässigen Arbeits- und Hilfsmittel.
Die Prüfungsausschüsse beschließen die vom Aufgabenausschuss erstellten Prüfungsaufgaben sowie Lösungs- und Bewertungshinweise und die zulässigen Arbeits- und…
Wird die Prüfung in einer Fachrichtung gleichzeitig von mehreren Prüfungsausschüssen abgenommen, sind einheitliche Prüfungsaufgaben, Lösungsvorschläge und…
Wird die Prüfung in einer Fachrichtung gleichzeitig von mehreren Prüfungsausschüssen abgenommen, sind einheitliche Prüfungsaufgaben, Lösungsvorschläge und…
Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der jeweiligen Ausbildungsordnung die Prüfungsaufgaben.
Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der in § 12 aufgeführten Ausbildungsordnung die Prüfungsaufgaben für den schriftlichen Prüfungsteil und für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.