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Die Prüfungsausschüsse beschließen die vom Aufgabenausschuss erstellten Prüfungsaufgaben sowie Lösungs- und Bewertungshinweise und die zulässigen Arbeits- und Hilfsmittel. Wird die Prüfung gleichzeitig von mehreren Prüfungsausschüssen abgenommen, sind einheitliche Prüfungsaufgaben, Lösungsvorschläge und Hinweise für die Bewertung zu beschließen und einheitliche Hilfsmittel zu bestimmen. Das Nähere bestimmt die zuständige Stelle.
Wird die Prüfung in einer Fachrichtung gleichzeitig von mehreren Prüfungsausschüssen abgenommen, sind einheitliche Prüfungsaufgaben, Lösungsvorschläge und…
Wird die Prüfung in einer Fachrichtung gleichzeitig von mehreren Prüfungsausschüssen abgenommen, sind einheitliche Prüfungsaufgaben, Lösungsvorschläge und…
Wird die Prüfung in einer Fachrichtung gleichzeitig von mehreren Prüfungsausschüssen abgenommen, sind einheitliche Prüfungsaufgaben, Lösungsvorschläge und…
Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Prüfungsanforderungen der §§ 9, 15 und 16 die Prüfungsaufgaben, Musterlösungen sowie Bewertungshinweise…
Der Prüfungsausschuss beschließt auf der Grundlage der Prüfungsanforderungen (§ 12 Abs. 1) die Prüfungsaufgaben für die schriftlichen Prüfungen und die Themen…
Der Prüfungsausschuss beschließt die Prüfungsaufgaben sowie Musterlösungen, Bewertungshinweise und die zulässigen Arbeits- und Hilfsmittel nach Maßgabe der…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.