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Die Kosten einer ambulanten oder stationären ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlung tragen die Betroffenen, soweit sie nicht von Unterhaltspflichtigen, einem Träger der Sozialversicherung, einem Träger der Sozialhilfe oder anderen zu zahlen sind.
Angehörigen und Hinterbliebenen werden die Kosten für psychotherapeutische Leistungen in angemessenem Umfang erstattet, wenn
Die Kosten einer nach diesem Gesetz durchgeführten Unterbringung in einem Krankenhaus tragen die Betroffenen, soweit sie nicht von Unterhaltspflichtigen, einem…
1Die Kosten einer nach diesem Gesetz durchgeführten Unterbringung einschließlich der Transportkosten trägt die untergebrachte Person, soweit nicht wegen der…
Die Kosten einer Unterbringung nach dem Therapieunterbringungsgesetz trägt das Land, soweit nicht ein Sozialleistungsträger zu den Kosten beizutragen hat.
Mit Einwilligung der Gefangenen sollen medizinische Behandlungen, die für die Eingliederung der Gefangenen erforderlich sind, ermöglicht werden. Die Kosten…
Die Kosten der Hilfen für psychisch Kranke einschließlich der Untersuchung nach § 9 tragen die Kreise und kreisfreien Städte.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.