§ 69 Abs. 6 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Jede prüfende Person gibt die Note nach Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 und 2 dem oder der Studierenden bekannt und begründet diese auf Wunsch des oder der…
§ 52 Abs. 6 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Jede prüfende Person gibt die Note nach Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 und 2 dem oder der Studierenden bekannt und begründet diese auf Wunsch des oder der…
§ 36 Abs. 4 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Jede prüfende Person gibt die Note dem oder der Studierenden bekannt und begründet die Note auf Wunsch des oder der Studierenden. Die Bekanntgabe kann auch…
§ 55 Abs. 2 PsychThApprOÜbermittlung der Ergebnisse
Für jede Prüfungskandidatin oder jeden Prüfungskandidaten hat die oder der Vorsitzende Folgendes gesondert anzugeben:
Anlage 3 PsychThApprO(zu § 33 Absatz 2) Zeugnis über die psychotherapeutische Prüfung
(Ausstellende Stelle) Frau/Herr ...............................................................................................,geboren am…