§ 55 Abs. 1 PsychThApprOÜbermittlung der Ergebnisse
Die oder der Vorsitzende der anwendungsorientierten Parcoursprüfung übermittelt der nach § 20 zuständigen Stelle die Ergebnisse aus der jeweiligen…
§ 71 Abs. 5 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Die der Prüfungskommission vorsitzende Person übermittelt die Note an die nach § 18 zuständige Stelle. Die Übermittlung erfolgt schriftlich oder elektronisch.
§ 52 Abs. 3 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
In der Fächergruppe Zahnerhaltung bewertet jede prüfende Person die Leistung des oder der Studierenden im praktischen Prüfungselement in dem von ihr geprüften…
§ 36 Abs. 5 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Jede prüfende Person teilt die Note der der Prüfungskommission vorsitzenden Person unverzüglich mit. Die Mitteilung erfolgt schriftlich oder elektronisch. In…
§ 69 Abs. 6 ZApprOApprobationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen
Jede prüfende Person gibt die Note nach Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 Satz 1 und 2 dem oder der Studierenden bekannt und begründet diese auf Wunsch des oder der…