§ 40 Abs. 1 APO-WbK NRWVerordnung über die Ausbildung und Prüfung in den Bildungsgängen des Weiterbildungskollegs
Am Ende des Vorkurses und am Ende der Einführungsphase erhalten die Studierenden entsprechend § 49 SchulG eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen und…
§ 55 Nr. 2 GADVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Auswärtigen Dienst
eine Bescheinigung über die erbrachten Studienleistungen, aus der die absolvierten Module, deren Bewertung und die erworbenen ECTS-Leistungspunkte hervorgehen,…
§ 36 Abs. 1 GDBNDVerfSchVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Die oder der Studierende erhält von der Hochschule ein Zeugnis über die Leistungstests in den praxisbezogenen Lehrveranstaltungen mit Angabe der Rangpunkte…
§ 37 Abs. 1 Nr. 2 MADVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den mittleren Auswärtigen Dienst
eine Ausfertigung einer Übersicht über alle erbrachten Prüfungsleistungen,
§ 30 Abs. 1 GDBNDVerfSchVDVVerordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst im Bundesnachrichtendienst und den gehobenen Dienst im Verfassungsschutz des Bundes
Die oder der Studierende erhält von der Hochschule ein Zeugnis über die Leistungstests im Hauptstudium mit Angabe der Rangpunkte jedes Leistungstests und der…