Gesetze
Gesetz wird geladen …
Am Ende des Vorkurses und am Ende der Einführungsphase erhalten die Studierenden entsprechend § 49 SchulG eine Bescheinigung über die erbrachten Leistungen und erworbenen Abschlüsse und sich hieraus ergebende Berechtigungen. Im Übrigen werden die Studierenden nach jedem Semester über ihre Leistungen unterrichtet.
Studierende, die einen Abschluss erworben haben, erhalten ein Abschlusszeugnis, wenn sie wegen Überschreitens der Höchstverweildauer (§ 4 Abs. 3) die Einrichtung verlassen. Studierende, die keinen Abschluss erworben haben, erhalten ein Abgangszeugnis. Das Zeugnis schließt den Übergang in ein anderes Weiterbildungskolleg aus.
Unterabschnitt
Abiturprüfung
Wer einen Schulabschluss nach §§ 28, 30 erworben hat, erhält hierüber ein Abschlusszeugnis.
Über die Teilnahme an der Zwischenprüfung erhalten die Prüflinge von der zuständigen Stelle eine Bescheinigung nach Anlage 1, über die bestandene…
Über die Prüfung erhält der Prüfling von der zuständigen Stelle ein Zeugnis. Ausbildenden werden auf deren Verlangen die Ergebnisse der Abschlussprüfung ihrer…
Über die bestandene Abschlussprüfung erhält die Kandidatin oder der Kandidat ein Zeugnis; über die nicht bestandene Prüfung erhält sie oder er eine…
Der Prüfling erhält außerdem eine Bescheinigung zur Prüfungsniederschrift mit den Ergebnissen der einzelnen Prüfungsleistungen (Anlage 4).
Der Prüfling erhält ein Zeugnis über die erzielten Leistungen und das Ergebnis der Prüfung. Das Zeugnis weist den dem Abschluss zu Grunde liegenden Bildungsgang…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.