§ 4 Abs. 3 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Eine Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung ist auf die Tätigkeiten und Beschäftigungsstellen zu beschränken, in denen die antragstellende Person eine…
§ 78 Abs. 5 PsychThApprOErteilung
Bei der Ausstellung der Erlaubnis zur vorübergehenden Berufsausübung nach § 3 Absatz 1 des Psychotherapeutengesetzes ist das Muster nach Anlage 9 zu verwenden.
§ 49d PflAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für die Pflegeberufe
Bei der Ausstellung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 48a des Pflegeberufegesetzes ist das Muster nach Anlage 12a zu verwenden.
Anlage 10 PsychThApprO(zu § 80) Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung des psychotherapeutischen Berufs
(Fundstelle: BGBl. I 2020, 483)
§ 35g ÄApprO 2002Approbationsordnung für Ärzte
Bei der Ausstellung der Erlaubnis zur partiellen Berufsausübung nach § 10b der Bundesärzteordnung ist das Muster nach Anlage 17a zu verwenden.