§ 16 Abs. 2 MTAPrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung für Medizinische Technologinnen und Medizinische Technologen
Die Teilnahme an einer praktischen Prüfung unter Beteiligung von Patientinnen und Patienten ist nur zulässig, wenn die betroffenen Patientinnen und Patienten…
§ 18 Abs. 2 PsychThApprOBerufsqualifizierende Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie
Die studierenden Personen sind während der berufsqualifizierenden Tätigkeit III – angewandte Praxis der Psychotherapie zu befähigen, die Inhalte, die sie in der…
§ 14 Abs. 3 SN-9529Weiterbildungsverordnung Gesundheitsfachberufe
Der Prüfling hat die schriftliche Zustimmung der Patienten, der Klienten, der Bewohner oder des jeweiligen gesetzlichen Vertreters sowie des verantwortlichen…
§ 13 Abs. 5 PsychThApprOForschungsorientiertes Praktikum I – Grundlagen der Forschung
Während des forschungsorientierten Praktikums I – Grundlagen der Forschung haben die studierenden Personen auch aktiv an exemplarischen wissenschaftlichen…
§ 17 Abs. 2 ATA-OTA-APrVAusbildungs- und Prüfungsverordnung über die Ausbildung zur Anästhesietechnischen Assistentin und zum Anästhesietechnischen Assistenten und über die Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin und zum Operationstechnischen Assistenten
Die Teilnahme an einer realen operativen oder anästhesiologischen Situation ist nur zulässig, wenn die betroffenen Patientinnen und Patienten oder eine…