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Die praktische Modulprüfung erstreckt sich auf mindestens eine Arbeitsaufgabe, die sich auf spezifische Tätigkeiten des Weiterbildungsgebietes bezieht und die unter Praxisbedingungen selbstständig auszuführen ist.
Anstelle der Arbeitsaufgabe nach Absatz 1 kann die praktische Prüfung durch Anfertigen einer Facharbeit abgelegt werden. Die Facharbeit ist in der Regel innerhalb von 3 Monaten anzufertigen. Thema und Umfang sind der Weiterbildung entsprechend zu wählen. Der Praxisbezug der Facharbeit ist zu beachten. Der Prüfling hat die benutzten Hilfsmittel anzugeben und schriftlich zu versichern, dass er die Arbeit eigenständig angefertigt hat.
Der Prüfling hat die schriftliche Zustimmung der Patienten, der Klienten, der Bewohner oder des jeweiligen gesetzlichen Vertreters sowie des verantwortlichen Fachpersonals zur Beteiligung an der praktischen Prüfung einzuholen. Die Zustimmungen sind dem Fachausschuss vor Beginn der praktischen Modulprüfung vorzulegen.
Die Angabe zu § 14 wird wie folgt gefasst: „§ 14 Praktische Modulprüfung oder Facharbeit“.
Die Prüfung ist zu erbringen in den Modulen nach Anlage 3.
In jedem Modul ist eine Modulprüfung abzulegen. Die Modulprüfung kann aus mehreren Prüfungsteilen bestehen. Ist eine Prüfung ohne Aufsicht abzulegen, hat die…
Die praktische Prüfung soll vor Ablauf der Ausbildung und spätestens acht Wochen nach Beendigung der schriftlichen Prüfung stattfinden. Die praktische Prüfung…
Der Prüfling hat zu dem nach Absatz 2 zugrunde gelegten Einsatzgebiet eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine Fachaufgabe durchzuführen, die ihm einen Nachweis…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.