§ 1 Abs. 1 PsychThApprOInhalte des Studiums
In dem Studium, das nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 des Psychotherapeutengesetzes Voraussetzung für die Erteilung einer Approbation als Psychotherapeutin oder als…
§ 22 Abs. 1 Nr. 3 PsychThApprOErforderliche Unterlagen bei Antrag auf Zulassung
die Leistungsübersicht über die Studien- und Prüfungsleistungen, die die Prüfungskandidatin oder der Prüfungskandidat im Bachelorstudiengang erbracht hat,
§ 8 Nr. 1 PsychThApprOHochschulische Lehre
im Bachelorstudiengang den Erwerb der in der Anlage 1 festgelegten Inhalte mit den diesen Inhalten jeweils zugeordneten ECTS-Punkten und Wissensbereichen, und
§ 10 Abs. 1 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
Die psychotherapeutische Prüfung dient der Feststellung der für eine Tätigkeit in der Psychotherapie erforderlichen Handlungskompetenzen.
§ 27 PsychThApprOInhalt der psychotherapeutischen Prüfung
Die psychotherapeutische Prüfung erstreckt sich auf die im Studium vermittelten Inhalte, über die eine Psychotherapeutin oder ein Psychotherapeut zur…