§ 59 Abs. 1 PsychThApprOAusstellung und Aushändigung der Approbationsurkunde
Die nach § 22 Absatz 1 oder Absatz 2 des Psychotherapeutengesetzes zuständige Behörde stellt die Approbationsurkunde aus. Bei der Ausstellung ist das Muster…
§ 20 Abs. 2 Nr. 5 PsychThGGesetz über den Beruf der Psychotherapeutin und des Psychotherapeuten
die Fristen für die Erteilung der Approbation,
§ 60 Abs. 2 PsychThApprOErforderliche Unterlagen bei Antrag auf Erteilung der Approbation aufgrund einer in Deutschland erworbenen Berufsqualifikation
Das amtliche Führungszeugnis und die ärztliche Bescheinigung werden nur anerkannt, wenn sie zum Zeitpunkt ihres Eingangs bei der nach § 22 Absatz 1 des…