§ 1 Abs. 2 Nr. 2 BDGPNEDVVerordnung zur Durchführung des Bundesdisziplinargesetzes bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost und der Museumsstiftung Post und Telekommunikation
für die Beamtinnen und Beamten der Museumsstiftung Post und Telekom in Ämtern oberhalb der Besoldungsgruppe A 13 sowie für die Kuratorin oder den Kurator der…
§ 8 Abs. 1 Nr. 5 PTStiftGGesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation
die Entscheidung über die Bestellung der Museumsleiter und die Festlegung ihrer Befugnisse,
§ 10 Abs. 1 PTStiftGGesetz zur Errichtung einer Museumsstiftung Post und Telekommunikation
Der Kurator hat die Beschlüsse des Kuratoriums auszuführen und die laufenden Angelegenheiten der Stiftung wahrzunehmen. Das Nähere, insbesondere die…
I. Nr. 3 Buchst. b EinlBehPostAnOAnordnung zur Bestimmung der Einleitungsbehörden bei der Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost, der Unfallkasse Post und Telekom sowie der Museumsstiftung Post und Telekommunikation
für die übrigen Beamten der Kurator der Museumsstiftung.