§ 7 Abs. 2 BPräsTHHStiftGGesetz über die Errichtung einer Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus
Der Vorstand führt die Beschlüsse des Kuratoriums aus und führt die Geschäfte der Stiftung. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
§ 9 Abs. 4 NaturlStiftErG SLGesetz Nr. 2189 über die Errichtung der „Saarländischen Naturlandstiftung“ Vom 12. November 2025
Der Kurator ist gegenüber dem Stiftungsvorstand zur Umsetzung der Beschlüsse des Stiftungsrates weisungsbefugt. Er vermittelt bei Meinungsverschiedenheiten der…
§ 9 Abs. 3 PTStiftGKurator
Gegenüber dem Kurator wird die Stiftung durch den Vorsitzenden des Kuratoriums vertreten.
§ 7 Abs. 5 HSchmidtStiftGGesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-Schmidt-Stiftung
Der Vorstand führt die Beschlüsse des Kuratoriums aus und führt die Geschäfte der Stiftung. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.
§ 7 Abs. 2 WBStiftGGesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung
Der Vorstand führt die Beschlüsse des Kuratoriums aus und führt die Geschäfte der Stiftung. Er vertritt die Stiftung gerichtlich und außergerichtlich.