Gesetze
Gesetz wird geladen …
Die für Energie, Landwirtschaft und Naturschutz zuständigen Ministerien legen bis zum 31. Dezember 2024 einen Evaluationsbericht zu dieser Verordnung vor, um deren Auswirkungen zu erfassen, etwaigen negativen Auswirkungen entgegenzuwirken und bei positiven Gesamtergebnissen die länderspezifische Zuschlagsgrenze gemäß § 2 Absatz 2 zu erhöhen.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie evaluiert dieses Gesetz bis zum 31. Dezember 2025. Unbeschadet von Satz 1 kann es die Entlastungen nach Teil 2…
Die zuständige Behörde evaluiert diese Verordnung regelmäßig. Sie legt der Bundesregierung erstmals bis zum Ablauf des 31. Dezember 2025 und dann jedes Jahr bis…
Das für Gesundheit zuständige Ministerium überprüft in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden zum 31. Dezember 2027 und danach alle fünf Jahre die durch…
Das für Informationstechnik zuständige Ministerium prüft die Anwendung dieser Rechtsverordnung und deren Auswirkung auf die elektronische Rechnungsstellung im…
Das für Soziales zuständige Ministerium überprüft bis zum 31. Dezember 2023 in Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Landschaftsverbänden und…
Dem Kabinett ist bis zum 30. Juni 2032 über die mit der Verordnung gemachten Erfahrungen zu berichten.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.