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Das für Informationstechnik zuständige Ministerium prüft die Anwendung dieser Rechtsverordnung und deren Auswirkung auf die elektronische Rechnungsstellung im Rahmen des Geltungsbereichs spätestens bis zum 31. Dezember 2022. Die Prüfung nach Satz 1 soll die Weiterentwicklung der technischen Möglichkeiten angemessen berücksichtigen. Über das Ergebnis der Prüfung ist der Landesregierung Bericht zu erstatten.
Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat prüft die Anwendung dieser Rechtsverordnung und deren Auswirkung auf die elektronische Rechnungsstellung im…
Das für Digitalisierung zuständige Ministerium überprüft im Rahmen der Evaluierung der Erfahrungen mit § 16a des E-Government-Gesetzes Nordrhein-Westfalen gemäß…
Das für das Recht der Ingenieurinnen und Ingenieure zuständige Ministerium überprüft diese Verordnung und berichtet der Landesregierung bis zum 30. Juni 2023.…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2022 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Rechtsverordnung.…
Das Ministerium berichtet der Landesregierung bis zum 31. Dezember 2019 über die Erfahrungen mit dieser Verordnung. Die Ministerin für Innovation, Wissenschaft…
Die Landesregierung berichtet dem Landtag bis zum 31. Dezember 2020 und danach alle fünf Jahre über die Notwendigkeit des Fortbestehens dieser Rechtsverordnung.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.