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Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der obersten Bundes- oder Landesbehörden, des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima sowie die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses des Landesamtes für Natur, Umwelt und Klima können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss oder die Prüferdelegation kann im Einvernehmen mit dem Landesamt für Natur, Umwelt und Klima andere Personen als Gäste zulassen. An der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses oder der Prüferdelegation beteiligt sein.
Die Prüfungen sind nicht öffentlich, Vertreterinnen und Vertreter der obersten Landesbehörden und der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder und…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der obersten Bundes- und Landesbehörden, der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder des…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter der fachlich zuständigen Ministerien des Landes Nordrhein-Westfalen und der zuständigen Stelle sowie Mitglieder…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Stelle sowie Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des…
Die Prüfung ist nicht öffentlich. Vertretungen der zuständigen Stelle sowie Mitglieder und im Vertretungsfall stellvertretende Mitglieder des…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter der obersten Landesbehörden und der zuständigen Stellen sowie die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.