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Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der obersten Bundes- und Landesbehörden, der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder des Berufsbildungsausschusses der zuständigen Stelle können anwesend sein. Der Prüfungsausschuss kann im Einvernehmen mit der zuständigen Stelle andere Personen als Gäste zulassen. An der Beratung über das Prüfungsergebnis dürfen nur die Mitglieder des Prüfungsausschusses beteiligt sein.
Die Prüfungen sind nicht öffentlich, Vertreterinnen und Vertreter der obersten Landesbehörden und der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder und…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Stelle sowie Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen Stelle sowie Mitglieder und stellvertretende Mitglieder des…
Die Prüfungen sind nicht öffentlich. Vertreter oder Vertreterinnen der zuständigen Stelle sowie die Mitglieder des gemeinsamen Berufsbildungsausschusses beim…
Die Prüfungen sind nichtöffentlich. Vertreterinnen und Vertreter der zuständigen obersten Landesbehörde und der zuständigen Stelle sowie Mitglieder und…
Die Prüfung ist nicht öffentlich. Vertretungen der zuständigen Stelle sowie Mitglieder und im Vertretungsfall stellvertretende Mitglieder des…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.