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Im Prüfungsbereich Herstellen von Zerspanwerkzeugen soll der Prüfling nachweisen, dass er in der Lage ist,
technische Unterlagen sowie Skizzen oder technische Zeichnungen zu erstellen,
Werkstücke zu spannen und Hauptschneiden zu schleifen,
Schneidkanten zu präparieren,
Komponenten zu fügen und nachzubehandeln,
Maß- und Formtoleranzen einzuhalten,
Arbeits- und Prüfergebnisse zu analysieren, zu dokumentieren und zu erläutern sowie Qualitätsanforderungen sicherzustellen,
Messprotokolle anzufertigen sowie
Zerspanwerkzeuge für den Versand zu verpacken.
Der Prüfling soll zwei Prüfungsstücke herstellen und mit praxisbezogenen Unterlagen dokumentieren, und zwar zu jeder der beiden in Absatz 2 genannten Tätigkeiten ein Prüfungsstück. Nach der Herstellung beider Prüfungsstücke wird mit dem Prüfling zu beiden Prüfungsstücken ein auftragsbezogenes Fachgespräch geführt.
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 24 Stunden. Das auftragsbezogene Fachgespräch dauert höchstens 20 Minuten.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.