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Das Abkommen tritt mit Ablauf desjenigen Tages in Kraft, an dem das Land Nordrhein-Westfalen es unterzeichnet und die Länder Hessen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Thüringen beim Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen die Ratifikationsurkunden hinterlegt haben.[1]
Mit dem In-Kraft-Treten dieses Abkommens tritt das Abkommen über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes für die Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vom 17. November 1992, dem der Freistaat Thüringen durch Erklärung vom 13. September 1994 beigetreten ist, außer Kraft.