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Dem in Saarbrücken am 18. April 2002 vom Saarland unterzeichneten Abkommen zwischen dem Land Hessen, dem Land Nordrhein-Westfalen, dem Land Rheinland-Pfalz, dem Saarland und dem Freistaat Thüringen über die Bildung eines gemeinsamen Prüfungsamtes zur Abnahme der Eignungsprüfung für die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wird zugestimmt. Das Abkommen wird nachstehend veröffentlicht.