RAG 1982 — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung
Rentenanpassungsgesetz 1982 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung im Jahr 1982)
Dieses Gesetz gilt nach Maßgabe des § 13 Abs. 1 des Dritten Überleitungsgesetzes auch im Land Berlin.