Rentenanpassungsgesetz 1986 (Artikel 1 des Gesetzes über die Anpassung der Renten der gesetzlichen Rentenversicherung und der Geldleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung im Jahre 1986)
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Eingangsformel RAG 1986
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