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Die oder der Beauftragte soll insbesondere folgende Aufgaben wahrnehmen:
Einrichtung einer unabhängigen Expertenkommission, die sie oder ihn berät,
ressortübergreifende Begleitung der Maßnahmen der Landesregierung zur Bekämpfung von Rassismus,
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner für Gruppen und gesellschaftliche Organisationen, die sich gegen Rassismus einsetzen.
Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner und Vermittlerin oder Vermittler für Rassismusbekämpfung gegenüber Bund, Ländern, Kommunen und Zivilgesellschaft,
Mitwirkung in Bund-Länder-Gremien mit Vertreterinnen und Vertretern der zuständigen Stellen sowie
Sensibilisierung der Gesellschaft für aktuelle und historische Formen des Rassismus.
Zur Wahrnehmung der Aufgaben nach Absatz 1 arbeitet die oder der Beauftragte mit den Behörden und öffentlichen Stellen des Landes vertrauensvoll und eng zusammen. Diese sind verpflichtet, ihr oder ihm die dazu erforderliche Auskunft und Akteneinsicht zu gewähren, soweit dies nicht dem Wohl des Bundes, des Saarlandes oder eines anderen Landes erhebliche Nachteile bereitet oder die Erfüllung öffentlicher Aufgaben ernstlich gefährden oder erheblich erschweren würde. Im Zweifel entscheidet die Landesregierung.
Die oder der Beauftragte ist bei allen Gesetzes-, Verordnungs- und sonstigen wichtigen Vorhaben zu beteiligen, soweit sie die ihr oder ihm obliegenden Aufgaben behandeln oder berühren.