§ 32 Abs. 1 19. RAGNeunzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung und der Altersgelder in der Altershilfe für Landwirte
Es treten in Kraft: § 25 mit Wirkung vom 4. August 1974, § 15 Nr. 4 mit Wirkung vom 1. Oktober 1974, §§ 18, 19 Nr. 1, §§ 20 und 21, §§ 24 und 29 mit Wirkung vom…
§ 17 14. RAGVierzehntes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Die Vorschrift des § 15 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1972, die übrigen Vorschriften treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 16 Abs. 1 7. RAGSiebentes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.
§ 16 8. RAGAchtes Gesetz über die Anpassung der Renten aus den gesetzlichen Rentenversicherungen sowie über die Anpassung der Geldleistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung
Dieses Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft.