Anlage RaumAAusbV 2004
(Fundstelle: BGBl. I 2004, 983 - 991) I. Gemeinsame Fertigkeiten und KenntnisseLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitlicher Richtwert in Wochen im Ausbildungsjahr12312341Berufsbild, Arbeits- und Tarifrecht (§ 4 Nr. 1) während der gesamten Ausbildung zu vermitteln2Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes (§ 4 Nr. 2) 3Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (§ 4 Nr. 3) 4Umweltschutz (§ § Nr. 4)Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere 5Anwenden von Informations- und Kommunikationstechniken (§ 4 Nr. 5) 3 *) 6Vorbereiten von Arbeitsabläufen, Kontrollieren und Beurteilen der Arbeitsergebnisse, Arbeiten im Team (§ 4 Nr. 6) 2 *) 3 *) 7Anfertigen und Anwenden von Arbeitsunterlagen, Durchführen von Messungen (§ 4 Nr. 7) 3 *) 2 *) 3 *) 8Vorbereiten, Einrichten, Sichern und Räumen von Arbeitsplätzen (§ 4 Nr. 8) 3 *) 9Einsetzen und Warten von Werkzeugen, Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen (§ 4 Nr. 9) 4 210Be- und Verarbeiten von Werk- und Hilfsstoffen (§ 4 Nr. 10) 5 11Entwickeln und Gestalten von Raumsituationen (§ 4 Nr. 11) 2 4 Abschnitt II: Berufliche Fachbildung12Prüfen, Vorbereiten und Bearbeiten von Untergründen (§ 4 Nr. 12) 5 3 6 13Be- und Verarbeiten von Profilen (§ 4 Nr. 13) 2 14Behandeln von Oberflächen (§ 4 Nr. 14) 4 15Gestalten und Verlegen von Bodenbelägen (§ 4 Nr. 15) 7 5 16Instandsetzen von Polstermöbeln und Herstellen von Polstern (§ 4 Nr. 16) 6 6 317Gestalten, Anfertigen und Montieren von Raumdekorationen (§ 4 Nr. 17) 6 6 18Anfertigen und Montieren von Licht-, Sicht- und Sonnenschutz (§ 4 Nr. 18) 419Gestalten, Bekleiden und Beschichten von Wand- und Deckenflächen (§ 4 Nr. 19) 4 8 20Durchführen qualitätssichernder Maßnahmen, Kundenservice (§ 4 Nr. 20) 2 *) 4 *) 3 *) II. Fertigkeiten und Kenntnisse in den SchwerpunktenA. BodenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitlicher Richtwert in Wochen im 19.-36. Monat12341Prüfen, Vorbereiten und Bearbeiten von Untergründen (§ 4 Nr. 12)a)Untergründe auf Belegreife prüfen, insbesondere Aufheizprotokolle auf Vollständigkeit und Richtigkeit, Ergebnisse berücksichtigen6b)Bauwerks- und Bewegungsfugen mit Fugenprofilen und elastischen Fugenmassen schließenc)Grundierung, insbesondere gegen aufsteigende Feuchtigkeit, aufbringend)Unterlagsstoffe, insbesondere zur Schall- und Wärmedämmung sowie für Trennschichten, auswählen und verarbeitene)Untergründe für eine ableitfähige Verlegung entsprechend den Vorschriften vorbereitenf)Unterböden mit Trockenschüttungen herstelleng)Fertigteilestrichelemente verlegenh)Holzunterbodenkonstruktionen herstelleni)Treppenstufen sanierenk)Untergründe für erhöhte Beanspruchung vorbereiten und erstellen2Gestalten und Verlegen von Bodenbelägen (§ 4 Nr. 15)a)Designverlegungen und Intarsien entwerfen20b)Verlegepläne anfertigenc)Zuschnitttechniken anwendend)textile Bodenbeläge konfektionieren und auf Nagelleisten verspannene)textile Bodenbeläge verkletten, mit Haft- und Klebevliesmaterialien verlegen sowie produktspezifische Verlegeverfahren anwendenf)Belagsklebstoffe entsprechend der Untergrundart, den Anforderungen der Belagsart, des Lösungsmittelanteils und des Emissionsgrades bewerten, auswählen und nach Angaben des Herstellers auftrageng)Beläge, insbesondere Linoleum und Gummibeläge, verarbeitenh)Fugen fräsen, säubern, thermisch und kalt verschweißen, verschmelzen und verfugeni)Schichtstoffbeläge und Fertigparkett verkleben, schwimmend verlegen, Elemente verbindenk)Leisten und Abschlussprofile, insbesondere auf Treppenstufen, verarbeitenl)Schablonen von Tritt- und Setzstufen erstellen, Formen übertragen8m)textile Beläge auf Treppen in Form von Läufern und Treppenzuschnitten auf Nagelleisten verspannenn)Läufer auf gewendelten Treppen anpassen, abnähen und konfektionieren3Behandeln von Oberflächen (§ 4 Nr. 14)a)PVC- und Linoleumbeläge grundreinigen und versiegeln2b)Kork versiegeln, ölen und kaltwachsenB. PolsternLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitlicher Richtwert in Wochen im 19.-36. Monat12341Instandsetzen von Polstermöbeln und Herstellen von Polstern (§ 4 Nr. 16)Sitze:12a)Unterfederungen unter Beachtung der Konstruktionsart, des Stils, der Gestaltungsmerkmale und der Funktionalität herstellen und instand setzen, Rahmen gurten, Taillenfedern befestigen und schnürenb)Federleinen aufbringen, Fasson polstern und garnierenc)klassische Pikierung aufbringen und Weisspolster herstellenBourlets:18d)Bourlets für Armlehnenstollen und Rückenzargen herstellen und anbringen oder vorgefertigte Bourlets anbringene)Markierungsbourlets, insbesondere Kissenbourlets, herstellen und anbringen oder vorgefertigte Markierungsbourlets anbringenArmlehnen:f)Taillenfedern auf Armlehnenbrett befestigen und schnüreng)Wellenfedern anbringenh)Fertigteile aufbringeni)Fasson herstellen und garnierenk)Armlehnen pikieren und Weisspolster herstellenRücken:l)Rücken und Backen vorbereitenm)Rückenaufbauten konstruieren und vorbereiten, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigenn)Gurtungen, Federungen und Schnürungen anbringeno)Federungen mit Leinen abdecken, Grundpolsterungen aufbringenp)Grundpolsterungen garnieren, Pikierungen aufbringenq)Rücken polstern, insbesondere glatt, in Pfeifen, in Heftungen und mit BossennahtBezüge, Schabracken und Posamenten:6r)Polsterstücke fest, leger und mit losen Kissen beziehens)Spannteile beziehent)Posamenten, Keder und Ziernagelungen anbringenu)Schabracken und Volants fertigen, anpassen und befestigenC. Raumdekoration, Licht-, Sicht- und SonnenschutzanlagenLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitlicher Richtwert in Wochen im 19.-36. Monat12341Gestalten, Anfertigen und Montieren von Raumdekorationen (§ 4 Nr. 17)a)Fensterdekorationen, insbesondere mittels Freihandzeichnen, entwerfen8b)Skizzen und Zeichnungen in Zuschnitte umsetzenc)epochentypische Merkmale in Fensterdekorationen feststellen und umsetzend)epochentypische Stoffe und Materialien auswählene)Raumdekorationen für Sonderbereiche und für Sonderfunktionen anfertigen18f)Funktions- und Ziernähte herstelleng)Bänder- und Zierabschlüsse anbringenh)Behänge und Freihanddekorationen anfertigeni)Zugvorrichtungen auswählen und anbringen2Anfertigen und Montieren von Licht-, Sicht- und Sonnenschutz (§ 4 Nr. 18)a)bauliche Gegebenheiten bewerten, insbesondere Lichtmessungen durchführen10b)Sonderformen von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen festlegen, anfertigen und montierenc)Antriebs- und Steuersysteme festlegen und montierend)Verkleidungen, Schutz- und Zierblenden entwerfen, anfertigen und montierenD. Wand- und DeckendekorationLfd. Nr.Teil des AusbildungsberufsbildesFertigkeiten und Kenntnisse, die unter Einbeziehung selbständigen Planens, Durchführens und Kontrollierens zu vermitteln sindZeitlicher Richtwert in Wochen im 19.-36. Monat12341Prüfen, Vorbereiten und Bearbeiten von Untergründen (§ 4 Nr. 12)a)Untergründe prüfen, insbesondere auf chemische und physikalische Eigenschaften, Mängel beseitigen8b)Flächenaufteilungen festlegenc)Untergründe vorbereiten, insbesondere Grundbeschichtungsstoffe, Rollenmakulatur und feste Unterlagen aufbringen2Gestalten, Bekleiden und Beschichten von Wand- und Deckenflächen (§ 4 Nr. 19)a)Spezialtapeten, Wand- und Deckenbeläge unter Berücksichtigung der Untergründe, der Funktion des Raumes, der epochalen Stilmerkmale und der Farbwirkung auswählen, zuschneiden und in Kleistertechnik sowie Wandklebetechnik aufbringen18b)Wand- und Deckenbekleidungsstoffe auswählen, zuschneiden, konfektionieren und verspannenc)Beschichtungsstoff entsprechend den Untergrundarten, dem Beschichtungsaufbau und der Farbwirkung auswählend)Farbvorschläge entwickeln, Farbtöne mischene)Wand- und Deckenflächen, insbesondere durch Streichen, Rollen und Spritzen, beschichtenf)Oberflächen in unterschiedlichen Techniken gestalten10g)zierende Abschlüsse mit Tapetenschnüren, Borten, Tapetenleisten und Friesen anbringenh)vorgefertigte Stuckteile anbringen
Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen
Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern
Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Angebot, Beschaffung, Fertigung und Verwaltung erklären
Beziehungen des ausbildenden Betriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen und Gewerkschaften nennen
Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben
Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen
berufsbezogene Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden
Verhaltensweisen bei Unfällen beschreiben sowie erste Maßnahmen einleiten
Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden; Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen
mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären
für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Umweltschutzes anwenden
Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen
Abfälle vermeiden; Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen
Bedeutung und Nutzungsmöglichkeiten von Informations- und Kommunikationssystemen für den Ausbildungsbetrieb erläutern
Arbeitsaufgaben mit Hilfe von Informations- und Kommunikationssystemen lösen
Daten pflegen und sichern
Vorschriften zum Datenschutz beachten
Arbeitsauftrag erfassen und Vorgaben auf Umsetzbarkeit prüfen
Informationen beschaffen und nutzen, insbesondere Fachzeitschriften, Fachbücher und Kataloge
Arbeitsschritte unter Berücksichtigung ergonomischer, konstruktiver, fertigungstechnischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte festlegen und vorbereiten
Bedarf an Werk- und Hilfsstoffen ermitteln, Werk- und Hilfsstoffe zusammenstellen
Einsatz von Arbeitsmitteln unter Beachtung der Vorschriften planen und Sicherungsmaßnahmen anwenden
technische Veränderungen berücksichtigen
Zeitaufwand und personelle Unterstützung einschätzen, Zeitaufwand dokumentieren
Aufgaben im Team planen und umsetzen, Ergebnisse der Zusammenarbeit auswerten
Gespräche situationsgerecht führen, Sachverhalte darstellen
Abstimmungen mit den am Bau Beteiligten treffen
Funktion, Proportion, Lage, Gliederung, Lichtverhältnisse und Interieur von Räumen auswerten
Normen, Sicherheitsregeln, technische Vorschriften, Merkblätter, Zulassungsbescheide, Richtlinien und Arbeitsanweisungen beachten und anwenden
Skizzen anfertigen und anwenden
Messverfahren auswählen und anwenden, Messgeräte auf Funktion prüfen und lagern
Messungen durchführen, Ergebnisse protokollieren und berücksichtigen
Zeichnungen lesen und anwenden
Materialvorschläge unter Berücksichtigung der Nutzungsanforderungen und der Oberflächenstrukturen erarbeiten
Farb- und Materialpläne sowie Materiallisten erstellen
Leistungsverzeichnisse anwenden
technische Vorgaben unter Berücksichtigung der Raumsituation umsetzen
Aufmaße anfertigen
Leistungs- und Abrechnungsunterlagen erstellen
Arbeitsplatz einrichten, sichern, unterhalten und räumen, ergonomische Gesichtspunkte berücksichtigen
Leitern und Arbeitsgerüste nach dem Verwendungszweck auswählen, Arbeitsgerüste auf-, um- und abbauen
Leitern und Arbeitsgerüste auf Verwendbarkeit prüfen, Betriebssicherheit beurteilen
Bereitstellung der Energieversorgung veranlassen, Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit Gas und Strom ergreifen
Gefahrstoffe erkennen und Schutzmaßnahmen ergreifen, Lagerung und Transport von Gefahr- und Reststoffen sicherstellen
Materialien, Geräte und Maschinen am Arbeitsplatz vor Witterungseinflüssen und Beschädigungen schützen sowie vor Diebstahl sichern und für den Abtransport vorbereiten
Werkzeuge, Hebe- und Transportgeräte, Maschinen und technische Einrichtungen auswählen
Werkzeuge handhaben und instand halten
Geräte und Maschinen einrichten und unter Verwendung der Schutzeinrichtungen bedienen, technische Einrichtungen anwenden
Geräte, Maschinen und technische Einrichtungen warten
Störungen an Geräten, Maschinen und technischen Einrichtungen erkennen, Störungsbeseitigung vornehmen und veranlassen
Werk- und Hilfsstoffe, insbesondere unter Berücksichtigung warentypischer Eigenschaften, auswählen, kennzeichnen, auf Fehler und Einsetzbarkeit prüfen, transportieren und lagern
Werk- und Hilfsstoffe von Hand und mit Maschinen be- und verarbeiten
Materialverbindungen herstellen
Grundlagen der Formen- und Farbenlehre anwenden
Anregungen aufnehmen und auswerten
Entwürfe nach funktionalen, technologischen und gestalterischen Gesichtspunkten unter Berücksichtigung der Kundenwünsche und des Verwendungszwecks ausarbeiten
technische Umsetzbarkeit der Entwürfe prüfen
Zusammenwirken von Materialauswahl, Farb- und Formgebung berücksichtigen
Entwürfe präsentieren
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.
Untergründe, insbesondere auf Ver- und Entsorgungsleitungen, prüfen
Verfahren zur Vorbereitung von Untergründen auswählen
Altbeläge bestimmen und entfernen, Entsorgung durchführen und veranlassen
Untergründe bearbeiten, insbesondere durch Bürsten, Schleifen, Fräsen und Absaugen
Fehlstellen in Untergründen ausbessern
Untergründe säubern, sperren und vorstreichen
Spachtel- und Ausgleichsschichten herstellen
Schablonen anfertigen und Formen übertragen
Fugen und Risse bearbeiten
Niveauausgleich zu angrenzenden Bauteilen herstellen
Unterlagen zuschneiden und einbauen
Profile nach ihrer Funktion auswählen
Übergangsprofile und Wandanschlussleisten einpassen und befestigen
Erstpflege bei Bodenbelägen durchführen
Oberflächen vor Beschädigungen schützen
Qualität von behandelten Oberflächen beurteilen
Bodenbeläge auswählen
Verlegerichtung und -muster bestimmen, Flächen einteilen, Nähte und Fugen festlegen
Klebstoffe und Trennlagen für textile Beläge und PVC-Beläge auswählen und verarbeiten
Gefahren von lösungsmittelhaltigen Stoffen, insbesondere beim Verlegen, beachten, persönliche Schutzausrüstung verwenden
textile Bodenbeläge und PVC-Beläge zuschneiden, einpassen und verkleben
Anschlussfugen herstellen
Arten und Aufbau von Polstermöbeln unterscheiden
Möbel abschlagen
Gestelle für die Herstellung von Polstermöbeln vorbereiten
Maße der Polsterung festlegen
Polstergrund und Unterfederung auswählen und anbringen
Flachpolster und Schaumstoffkissen herstellen und beziehen
Funktionalität und Schäden beurteilen und dokumentieren
Polstermöbel für die Instandsetzung vorbereiten
Federung auswählen und aufbauen
Formteile herstellen, Polster aufbauen und beziehen
Dekorationsmaße ermitteln und Zuschnittmaße berechnen
Materialbedarf berechnen
Gardinen- und Dekorationsstoffe zuschneiden und konfektionieren
Vorhangschienen, Stangen- und Seilsysteme montieren
Gardinen und Vorhänge montieren und dekorieren
Arten von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen unterscheiden
funktionelle Voraussetzungen prüfen, Art der Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen festlegen
Standardausführungen von Licht-, Sicht- und Sonnenschutzanlagen, insbesondere unter Berücksichtigung der Herstellerangaben, auswählen und anbringen
Tapeten, Wandbeläge, Wandbespannungs- und -beschichtungsstoffe auswählen
Schutzmaßnahmen für nicht zu bearbeitende Flächen, Bauteile und Objekte durchführen
Beschichtungsstoffe vorbereiten und verarbeiten
Klebe- und Beschichtungstechniken auswählen
Tapeten, Wand- und Deckenbeläge anbringen
Tapeten, Wand- und Deckenbeläge nachbehandeln
Aufgaben und Ziele von qualitätssichernden Maßnahmen anhand betrieblicher Beispiele erläutern
Arbeiten kundenorientiert durchführen
qualitätssichernde Maßnahmen anwenden, dabei zur kontinuierlichen Verbesserung von Arbeitsvorgängen beitragen
Endkontrolle anhand des Arbeitsauftrages durchführen, Arbeitsergebnisse dokumentieren und Kunden erläutern
Wartungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten an Produkten durchführen
Gebrauchs- und Pflegeanleitungen den Kunden erläutern, Übergabe dokumentieren
Kundenwünsche ermitteln, mit dem betrieblichen Leistungsangebot vergleichen und daraus Vorgehensweisen für die Kundenberatung ableiten
Kunden hinsichtlich der Gestaltung beraten
Realisierbarkeit von Kundenanforderungen prüfen, Kosten abschätzen und Liefertermine mit Kunden abstimmen
Im Zusammenhang mit anderen im Ausbildungsrahmenplan aufgeführten Ausbildungsinhalten zu vermitteln.