Verordnung zur Anpassung der Renten im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannte Gebiet im Jahre 1995 und zur zehnten Anpassung der Renten in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
Diese Verordnung tritt am 1. Juli 1995 in Kraft.
§ 6 RAV 1995
§ 6 RAV 1995Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen