§ 1 Abs. 1 RAVPVGegenstand des Verzeichnisses
Jede Rechtsanwaltskammer führt ein elektronisches Verzeichnis der in ihrem Bezirk zugelassenen Rechtsanwälte einschließlich der Syndikusrechtsanwälte. In ihr…
§ 31 Abs. 1 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
Die Rechtsanwaltskammern führen elektronische Verzeichnisse der in ihren Bezirken zugelassenen Rechtsanwälte und der zugelassenen Berufsausübungsgesellschaften,…
§ 17 Abs. 1 RAVPVAbrufbare Angaben
Die Bundesrechtsanwaltskammer ermöglicht über das Europäische Rechtsanwaltsverzeichnis den Abruf der folgenden im Gesamtverzeichnis eingetragenen Angaben:
§ 3 RAVPVEintragungen in das Verzeichnis
Die Eintragung der nach § 1 Absatz 1 Satz 1 und 2 Nummer 1 bis 3 sowie Absatz 2 Nummer 1 und 2 in das Verzeichnis einzutragenden Personen und…
§ 7 Abs. 1 Nr. 4 RAVPVSuchfunktion
Kanzleiname, Name oder Firma der Berufsausübungsgesellschaft oder Name der Zweigstelle;