§ 41 Abs. 2 EuRAGGesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Die Landesregierungen werden ermächtigt, durch Rechtsverordnung die Durchführung des Antragsverfahrens und der Eignungsprüfung nach Teil 4 dieses Gesetzes ganz…
§ 112a Abs. 7 DRiGDeutsches Richtergesetz
Zuständig für die Gleichwertigkeitsprüfung einschließlich der Eignungsprüfung sind die Landesjustizverwaltungen oder die sonstigen nach Landesrecht für die…
§ 16a Abs. 3 EuRAGGesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland
Das Prüfungsamt erlegt der antragstellenden Person die Ablegung einer Eignungsprüfung auf, wenn Die Auferlegung einer Eignungsprüfung gilt als Entscheidung nach…
§ 33 Abs. 1 BRAOBundesrechtsanwaltsordnung
Für die Ausführung dieses Gesetzes und der auf seiner Grundlage erlassenen Rechtsverordnungen sind die Rechtsanwaltskammern zuständig, soweit nichts anderes…
§ 16 Abs. 2 JFWAPVO SNJustizfachwirtausbildungs- und Prüfungsverordnung
Die Justizfachwirtprüfung wird vom Landesjustizprüfungsamt vorbereitet und durchgeführt. Die Präsidentin oder der Präsident des Landesjustizprüfungsamtes kann…