6g. RVRichtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Versicherungsunternehmer
Erhöhungen bisheriger Wertansätze der Aktivseite und Verminderungen bisheriger Wertansätze der Passivseite sowie Abschreibungen auf Wertansätze der Aktivseite…
7f. Abs. 4 RBDLRichtlinien der Bank deutscher Länder zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute
Die für die Vornahme oder Erhöhung von Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen oder für die Nachholung sonstiger Passivposten in der…
7a. Nr. 1 RBDLRichtlinien der Bank deutscher Länder zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute
Bisherige Rückstellungen, Wertberichtigungen und ähnliche Passivposten dürfen in der Reichsmarkschlußbilanz aufgelöst werden, soweit sie auf den 20. Juni 1948…
7c. Abs. 1 RBDLRichtlinien der Bank deutscher Länder zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute
Kriegssachschädenforderungen dürfen in der Reichsmarkschlußbilanz bis zu einem Betrag angesetzt werden, der zusammen mit dem Restwert des zerstörten oder…
6a. Nr. 5 RVRichtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Versicherungsunternehmer
Die Grundsätze nach Nummer 1 bis 3 gelten nicht, soweit die danach zulässigen Ansätze solche Wertminderungen unberücksichtigt lassen würden, die ersichtlich in…