7e. RBKRichtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen
Erhöhungen bisheriger Ansätze der Aktivseite und Verminderungen bisheriger Ansätze der Passivseite sowie Abschreibungen auf Ansätze der Aktivseite oder…
7f. Abs. 4 RBDLRichtlinien der Bank deutscher Länder zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute
Die für die Vornahme oder Erhöhung von Abschreibungen, Wertberichtigungen und Rückstellungen oder für die Nachholung sonstiger Passivposten in der…
7c. Abs. 1 RBDLRichtlinien der Bank deutscher Länder zur Erstellung der Reichsmark-Schlußbilanz und der Umstellungsrechnung der Geldinstitute
Kriegssachschädenforderungen dürfen in der Reichsmarkschlußbilanz bis zu einem Betrag angesetzt werden, der zusammen mit dem Restwert des zerstörten oder…
7b. Abs. 1 RBKRichtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen
Kriegssachschädenforderungen dürfen in der Reichsmarkschlußbilanz bis zu einem Betrage angesetzt werden, der zusammen mit dem Restwert des zerstörten oder…
7. Nr. 1 RBKRichtlinien zur Erstellung des Reichsmarkabschlusses und der Umstellungsrechnung der Bausparkassen
Bisherige Rückstellungen einschließlich bauspartechnischer Rückstellungen gemäß Ziffer 47, Wertberichtigungen und ähnliche Passivposten dürfen in der…