§ 11 RDeckInfVWerden bei Rindern durch klinische, bakteriologische, virologische oder serologische Untersuchungsverfahren andere als in § 2 Abs. 1 genannte Deckinfektionen…
§ 2 Abs. 2 Nr. 3 Buchst. a RDeckInfVdas Rind mit Rindern, bei denen eine Deckinfektion oder der Verdacht auf eine Deckinfektion festgestellt ist, in geschlechtliche Berührung gekommen ist oder
§ 3 Nr. 3 Buchst. a RDeckInfVdie Rinder seines Bestandes nur künstlich besamt werden,
§ 7 RDeckInfVDie zuständige Behörde kann anordnen, dass der Tierhalter eines Rinderbestandes, in dem eine Deckinfektion oder der Verdacht einer Deckinfektion amtlich…
§ 4 RDeckInfVIst der Ausbruch einer Deckinfektion amtlich festgestellt, gilt § 3 Nr. 1 bis 3 Buchstabe a bis d entsprechend. Über Satz 1 hinaus hat der Tierhalter…