Anlage 2 PflKartV 1986Pflanzkartoffelverordnung
(Fundstelle: BGBl. I 2015, 2329 - 2330; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)
§ 8 Abs. 1 PflKartV 1986Pflanzkartoffelverordnung
Die Anforderungen an den Feldbestand ergeben sich aus Anlage 1. Die Anforderungen an die Beschaffenheit des Pflanzgutes ergeben sich aus Anlage 2.
§ 6 RebPflV 1986Anforderungen an den Rebenbestand und an die Beschaffenheit des Pflanzgutes
Die Anforderungen an den Rebenbestand, einschließlich der Anforderungen hinsichtlich des Befalls mit RNQPs, ergeben sich aus Anlage 1. Die Anforderungen an die…
§ 12 Abs. 1 Nr. 4 RebPflV 1986Bescheid
die Pflanzgutart (§ 2 Nr. 1),
Anlage 3 SaatVVerordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten
(Fundstelle: BGBl. I 2006, 372 - 384; bzgl. der einzelnen Änderungen vgl. Fußnote)