§ 27 RechZahlVVerordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
In diese Posten sind die in § 340c Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Aufwendungen und Erträge aufzunehmen. Die Posten dürfen verrechnet und in einem…
§ 26 RechZahlVVerordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
In diese Posten sind die in § 340f Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Aufwendungen und Erträge aufzunehmen. Die Posten dürfen verrechnet und in einem…
Art. 34 Abs. 1 31986L0635Diese Posten enthalten einerseits die Aufwendungen für Wertberichtigungen auf Vermögensgegenstände, die in den Aktivposten 5 bis 8 ausgewiesen sind, und…
§ 34 Abs. 3 RechKredVZusätzliche Erläuterungen
Die in § 284 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs verlangten Angaben sind für Vermögensgegenstände im Sinne des § 340e Abs. 1 des Handelsgesetzbuchs zu machen. Die…
§ 28 Abs. 3 RechZahlVVerordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
Die in § 284 Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs verlangten Angaben sind für Vermögensgegenstände im Sinn des § 340e Absatz 1 des Handelsgesetzbuchs zu machen. Die…