§ 26 RechZahlVVerordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
In diese Posten sind die in § 340f Absatz 3 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Aufwendungen und Erträge aufzunehmen. Die Posten dürfen verrechnet und in einem…
§ 27 RechZahlVVerordnung über die Rechnungslegung der Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute
In diese Posten sind die in § 340c Absatz 2 des Handelsgesetzbuchs bezeichneten Aufwendungen und Erträge aufzunehmen. Die Posten dürfen verrechnet und in einem…
§ 48 Nr. 4 RechVersVVerordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
die Abschreibungen auf Forderungen sowie die Aufwendungen aus der Bildung und Erhöhung der Pauschalwertberichtigungen zu den Forderungen, soweit diese…
§ 32 Nr. 4 RechPensVVerordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds
die Abschreibungen auf Forderungen sowie die Aufwendungen aus der Bildung und Erhöhung der Pauschalwertberichtigungen zu den Forderungen, soweit diese…
Art. 6 Abs. 2 32018R0231Abschreibungen und Wertberichtigungen gemäß den betreffenden Rechnungslegungspraktiken sind von der Hauptsumme ausstehender Kredite ausgeschlossen und gesondert…