§ 47 Abs. 2 BOKraftVerordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr
Mit dem Inkrafttreten der Vorschriften dieser Verordnung treten außer Kraft die entsprechenden Vorschriften
§ 7 Abs. 2 Nr. B ERechV SLVerordnung über die elektronische Rechnungsstellung im öffentlichen Auftragswesen des Saarlandes Vom 9. Juli 2020
Im Einzelnen
§ 49 SaatVVerordnung über den Verkehr mit Saatgut landwirtschaftlicher Arten und von Gemüsearten
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§ 46 Abs. 2 VerschGVerschollenheitsgesetz
u. (3) (Aufhebungs- u. Überleitungsvorschrift)