§ 1 Abs. 2 FinRVVVerordnung über Finanzrückversicherungsverträge und Verträge ohne hinreichenden Risikotransfer
Auf Pensionsfonds sind die Vorschriften dieser Verordnung entsprechend anzuwenden.
§ 41 Abs. 1 RechPensVÜbergangsvorschriften
Die Vorschriften dieser Verordnung sind erstmals auf den Jahresabschluss und den Lagebericht sowie den Konzernabschluss von Pensionsfonds für das nach dem 31.…
§ 237 Abs. 1 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Für Pensionsfonds gelten die auf Lebensversicherungsunternehmen, die Pensionskassen sind, anwendbaren Vorschriften entsprechend, soweit dieser Teil keine…
§ 341p HGBHandelsgesetzbuch
Die Strafvorschriften des § 341m Absatz 1, die Bußgeldvorschrift des § 341n Absatz 1 und 2 sowie die Ordnungsgeldvorschrift des § 341o gelten auch für…
§ 244a Abs. 2 VAGGesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen
Die auf Pensionsfonds, Pensionskassen und andere Lebensversicherungsunternehmen anwendbaren Vorschriften dieses Gesetzes gelten nur insoweit, als dieser Teil…