§ 20 RechKredVVerordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute
Im Posten "Sonstige Vermögensgegenstände" sind Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände auszuweisen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden…
§ 29 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a RechZahlVZusätzliche Pflichtangaben
„Sonstige Vermögensgegenstände“ Aktivposten 12,
§ 19 RechVersVVerordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
Der Posten "Andere Vermögensgegenstände" ist im Anhang zu erläutern, wenn er einen größeren Umfang hat.
§ 17 RechVersVVerordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
Im Posten "Sonstige Forderungen" sind Forderungen auszuweisen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden können. Hierzu gehören auch die Forderungen aus…
§ 11 RechPensVVerordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds
Im Posten "Sonstige Forderungen" sind Forderungen auszuweisen, die einem anderen Posten nicht zugeordnet werden können. Hierzu gehören auch die Forderungen aus…