§ 24 RechKredVVerordnung über die Rechnungslegung der Kreditinstitute, Finanzdienstleistungsinstitute und Wertpapierinstitute
Wird im Unterposten Buchstabe c "andere Rückstellungen" eine Rückstellung für einen drohenden Verlust aus einer unter dem Strich vermerkten…
Art. 26 31991L0674Richtlinie des Rates vom 19. Dezember 1991 über den Jahresabschluß und den konsolidierten Abschluß von Versicherungsunternehmen (91/674/EWG)
Dieser Posten umfaßt unter anderem die Rückstellung für drohende Verluste aus dem Versicherungsgeschäft, das heißt den Betrag, der zusätzlich zu den…
§ 31 Abs. 1 Nr. 2 RechVersVVerordnung über die Rechnungslegung von Versicherungsunternehmen
die Rückstellung für drohende Verluste für die einzelnen Versicherungszweige oder Versicherungsarten des selbst abgeschlossenen und des in Rückdeckung…
§ 16 RechPensVVerordnung über die Rechnungslegung von Pensionsfonds
Zu dem Posten "Sonstige pensionsfondstechnische Rückstellungen" gehört insbesondere die Rückstellung für drohende Verluste; erreicht sie einen größeren Umfang,…
§ 48 Nr. 11 VO-RZVKVerordnung über die Ruhegehalts- und Zusatzversorgungskasse des Saarlandes (VO-RZVK) Vom 1. Oktober 2008
Rückstellungen, die in der Bilanz unter dem Posten „Sonstige Rückstellungen“ nicht gesondert ausgewiesen werden, wenn sie einen nicht unerheblichen Umfang…