§ 5 Abs. 8 RegGGesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs
Die sich nach Absatz 5 in Verbindung mit den Absätzen 6 und 7 ergebenden absoluten Zahlbeträge werden nach Maßgabe der Anlage 2 Teil B auf die Länder Berlin,…
§ 3 Abs. 2 KMKSekAbk SLAbkommen über das Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Vom 20. Juni 1959[1]
Die Länder verpflichten sich, dem Land Berlin den rechnungsmäßigen Zuschussbetrag anteilig zu erstatten. Der Anteil eines jeden Landes wird durch Umlage des…
§ 5 Abs. 3 FinBerG DDRGesetz zur Bereinigung von in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik zwischen den öffentlichen Haushalten und volkseigenen Unternehmen, Genossenschaften sowie Gewerbetreibenden begründeten Finanzbeziehungen
Die Anteile der in Absatz 2 Satz 1 genannten Länder an den Gesamteinnahmen und -ausgaben betragen für Berlin 3,96 Prozent, Brandenburg 8,04 Prozent,…
§ 1 Abs. 2 BFinHBRuaGGesetz über Finanzhilfen des Bundes nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes an die Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen sowie Schleswig-Holstein für Seehäfen
Von dem Jahresbetrag nach Absatz 1 erhalten die Länder Bremen10.737.000 Euro,Hamburg20.963.000 Euro,Mecklenburg-Vorpommern2.556.000 Euro,Niedersachsen2.045.000…