§ 3 RegZensErpG
Kosten der Datenübermittlung an das Statistische Bundesamt
Die Kosten, die für die Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt entstehen, werden nicht erstattet.
Die Kosten, die für die Übermittlung von Daten an das Statistische Bundesamt entstehen, werden nicht erstattet.