RehaErstV — InhaltsübersichtGesetzgeltende Fassung§ 3 RehaErstVInkrafttretenVerordnung über die pauschale Erstattung von Ausgaben der Träger der Rentenversicherung für Leistungen zur Rehabilitation § 2Schlußformel Diese Verordnung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1992 in Kraft. § 2Schlußformel