Schlußformel WasKwVVerordnung über die steuerliche Begünstigung von Wasserkraftwerken
Der Reichsminister der Finanzen
Schlußformel StiftKStBegVVerordnung über die Steuerbegünstigung von Stiftungen, die an die Stelle von Familienfideikommissen getreten sind
Der Reichsminister der Finanzen
Schlußformel LottStVereinfVVerordnung zur Vereinfachung der Steuererhebung bei der Lotteriesteuer
Der Bundesminister der Finanzen
§ 60 Nr. 5 RennwLottGRennwett- und Lotteriegesetz
die Berechnung der Steuer,
§ 30 Abs. 1 RennwLottDVBesteuerungsverfahren
Das Besteuerungsverfahren richtet sich nach den §§ 26 bis 35 des Rennwett- und Lotteriegesetzes.