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Das Gesetz tritt am Tag nach seiner Verkündung in Kraft.
Die Landesregierung wird ermächtigt, das Gesetz durch eine auf § 5 Abs. 3 des Landesorganisationsgesetzes vom 2. Juli 1969 (Amtsbl. S. 445), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 5. Februar 1997 (Amtsbl. S. 258), gestützte Rechtsverordnung aufzuheben, soweit es durch die Rechtsverordnung ersetzt wird.