§ 9 Abs. 1 RentÜGSteuerungsgremium
Bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht wird ein Steuerungsgremium gebildet. Das Steuerungsgremium hat, ungeachtet der in den Sätzen 3 bis 5…
§ 3 Abs. 4 RentÜGZentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht
Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht erteilt Bürgerinnen und Bürgern Auskunft zu ihren Verfahren und zur Zusammenführung der Informationen. Sie…
§ 8 Abs. 1 RentÜGGestaltung der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht wird bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet. Damit erhält die Deutsche Rentenversicherung…
§ 9 ZSDigRentÜGremVVerordnung über das Steuerungsgremium bei der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht
An den Sitzungen des Steuerungsgremiums können auch Vertreterinnen und Vertreter der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht teilnehmen.
§ 6 Abs. 1 RentÜGEntwicklung und erste Betriebsphase
Die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht entwickelt unter Beachtung der Vorgaben dieses Gesetzes die inhaltliche und technische Ausgestaltung des…