§ 9 ZSDigRentÜGremV
Teilnahme der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht an Sitzungen
An den Sitzungen des Steuerungsgremiums können auch Vertreterinnen und Vertreter der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht teilnehmen.
An den Sitzungen des Steuerungsgremiums können auch Vertreterinnen und Vertreter der Zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht teilnehmen.