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Die Prüfung ist bestanden, wenn ohne Rundung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind:
in der zusammengefassten Bewertung des Prüfungsteils „Übergreifende Qualifikationen“,
in der zusammengefassten Bewertung des Prüfungsteils „Spezifische Qualifikationen“,
in jeder Prüfungsleistung des Prüfungsteils „Projektarbeit“.
Ist die Prüfung bestanden, werden die zusammengefassten Bewertungen für die Prüfungsteile „Übergreifende Qualifikationen“, „Spezifische Qualifikationen“ und „Projektarbeit“ jeweils kaufmännisch auf eine ganze Zahl gerundet.
Den zusammengefassten Punktebewertungen für die Prüfungsteile „Übergreifende Qualifikationen“ und „Spezifische Qualifikationen“ sowie „Projektarbeit“ ist nach Anlage 1 die jeweilige Note als Dezimalzahl zuzuordnen.
Für die Bildung der Gesamtnote ist als Gesamtpunktzahl das gewichtete arithmetische Mittel der drei Prüfungsteile zu berechnen. Dabei werden die Punktebewertungen wie folgt gewichtet: Die Gesamtpunktzahl ist kaufmännisch zu runden. Der gerundeten Gesamtpunktzahl wird nach Anlage 1 die Note als Dezimalzahl und die Note in Worten zugeordnet. Die zugeordnete Note ist die Gesamtnote.
die Punktebewertung für den Prüfungsteil „Übergreifende Qualifikationen“ mit 25 Prozent,
die Punktebewertung für den Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen“ mit 25 Prozent,
die Punktebewertung für den Prüfungsteil „Projektarbeit“ mit 50 Prozent.
Der Bewertung für den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“, den Bewertungen jeder der beiden schriftlichen Situationsaufgaben des Prüfungsteils…
Der Bewertung für den Prüfungsteil „Grundlegende Qualifikationen“, den Bewertungen jeder der beiden schriftlichen Situationsaufgaben des Prüfungsteils…
Die Bewertung der Gesamtleistung in der Prüfung ist mit einer Note vorzunehmen. Die Note der Gesamtleistung der Prüfung ist das kaufmännisch auf eine…
Den Bewertungen für die Prüfungsteile „Wirtschaftsbezogene Qualifikationen“, „Handlungsspezifische Qualifikationen“ und „Praktische Prüfung“ ist nach Anlage 1…
Im Prüfungsteil „Spezifische Qualifikationen“ sind die Prüfungsleistungen für die drei Aufgabenstellungen einzeln zu bewerten. Aus den einzelnen Bewertungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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